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Die Satzung ist im deutschen Privatrecht die durch Rechtsgeschäft begründete Verfassung (Grundordnung) einer juristischen Person des Privatrechts, insbesondere von Vereinen, mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen oder unterworfenen Personen.

Sie beruht zumeist auf einem Vertrag der Gründer der juristischen Person und kann durch nachträglichen Beschluss geändert werden. In der Regel schreibt das Gesetz für Satzungen einen bestimmten Mindestinhalt vor.

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